Kuren für pflegende Angehörige

Die Pflege und Versorgung Angehöriger insbesondere in der
häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig
von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende
gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche
Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden
hinten angestellt.


Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die körperlichen,
psychischen und sozialen Belastungen, wie:

  • Erschöpfung und Nervosität
  • Rücken- und Kopfschmerzen
  • Schlaflosigkeit und Schlafmangel
  • Stimmungsschwankungen oder leichte depressive Episoden
  • Ungewissheit über die Zukunft
  • wenig Zeit und fehlende Erholungsmöglichkeiten
  • soziale Isolation
  • Einsamkeit

Kuranspruch pflegender Angehöriger
Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie
eine Kur (stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahme) in Anspruch
nehmen können, um ihre Gesundheit und Pflegefähigkeit
zu erhalten. Die ganzheitliche medizinische Maßnahme
dient der körperlichen und seelischen Stärkung und
berücksichtigt die individuelle Situation.
Ihre Beratungsstelle unterstützt Sie dabei, die Versorgung Ihres
Angehörigen während der Kur sicher zu stellen. In einigen
Kliniken besteht auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen
mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der
Nähe unterzubringen.

Ihr Weg in eine Kur für pflegende Angehörige
Sie können eine Kur beantragen, wenn

  • Sie einen Angehören pflegen
  • die Pflegesituation Sie stark belastet und sich auf ihren Gesundheitszustand auswirkt
  • Sie gesetzlich krankenversichert sind
  • die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde und seit mindestens 6 Monaten besteht

Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung*, welche die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt.
* Kuranspruch nach §§23 bzw. 40 SGB V


Gemeinsam mit Ihrer Beratungsstelle in 5 Schritten zur Kur:

  1. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.
  2. Die Beratungsstelle hilft Ihnen die passenden Unterlagen auszufüllen.
  3. Ihr Hausarzt stellt Ihnen die ärztliche Verordnung aus
  4. Gemeinsam mit der Beratungsstelle stellen Sie Ihren Kurantrag und planen die Versorgung ihres Angehörigen während der Kur.
  5. Wenn’s mal nicht glatt läuft: Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls ihr Antrag abgelehnt wird. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch.

Beratungsstellen vor Ort:

Rhein-Erft-Kreis, Köln West, Euskirchen, Bonn
Dorothea Böcker
Bonner Str. 11, 50389 Wesseling
Telefon: 02236 843791
E-Mail: boecker@caritas-rhein-erft.de

Rhein-Kreis Neuss, Kreis Mettmann
Gabriele Mitschke
Unter den Hecken 44, 41539 Dormagen
Telefon: 02133 2500-101
E-Mail: gabi.mitschke@caritas-neuss.de


Wuppertal, Solingen, Remscheid, Leverkusen
Sabine Lang
Neuenhofer Str. 127, 42657 Solingen
Tel.: 0212 22116827
E-Mail: sabine.lang@caritas-wsg.de

Düsseldorf
Margit Turowski
Metzer Str. 18/20, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 4696-226
E-Mail: schulz.erika@skfm-duesseldorf.de


Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis,

Rheinisch-Bergischer Kreis, Köln Ost
Susanne Schlotmann
Wilhelmstr. 74, 53721 Siegburg
Telefon: 02241 1209-310
E-Mail: susanne.schlotmann@caritas-rheinsieg.de