Ausgangslage
Derzeit werden ca. 600.000 Menschen in NRW von ihren Angehörigen zuhause gepflegt. Mehr als 450.000 Pflegende nehmen dabei keinerlei Hilfen von Externen, Pflegediensten etc. in Anspruch. In der Konstellation der Pflegenden und deren hilfsbedürftigen Angehörigen ist vielfältig:
- Kinder, die ihre Eltern / Schwiegereltern pflegen
- pflegende Ehepartner
- Eltern, die ihre Kinder pflegen
- Nachbarn, die sich kümmern
Die Pflege und Versorgung Angehöriger, insbesondere in der häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende gefordert und sind oft
fremdbestimmt. Alltägliche Dinge werden zum Luxus und eigene
Bedürfnisse werden hintenangestellt.
Projekt „Kurberatung für pflegende Angehörige“
Um die Menschen zu stützen, ist das Projekt „Kurberatung für pflegende Angehörige“ mit dem Land NRW entwickelt worden. Es dient dazu Menschen, die einen Kuranspruch nach §§23 bzw. 40 SGB V
haben, zu beraten und zu unterstützen, damit Menschen möglichst
lange in der häuslichen Umgebung bleiben können. Mit diesem niederschwelligen Angebot werden nicht nur die Betroffenen entlastet, sondern es leistet zudem einen wichtigen Beitrag im Bereich der
Altersversorgung. Die Beratung ist an bestehende Kurberatungsstellen gebunden und wird von der MHH Hannover über entsprechende Berater IDs evaluiert.
Umsetzung des Projektes im Erzbistum Köln
Um dieses Projekt in ihre derzeitige Arbeitsstruktur einbetten zu können, haben und werden wir allen Einrichtungen der Altenhilfe, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Anbietern der
offenen Altenhilfe flyer mit einer „hotline“ aushändigen. Unter dieser Telefonnummer können sich Interessenten informieren.
20h pro Woche informieren die zuständigen Beraterinnen sowohl pflegende Angehörige, als
auch Einrichtungen und Institutionen am Telefon und klären bereits folgende Fragen:
- Kontaktdaten und Krankenkasse / Pflegekasse
- Bedarfsklärung (alleiniger Aufenthalt, mit Begleitperson, Hausbesuch notwendig)
- Erläuterung des Kurangebotes (physische Konditionierung, psychische Stabilisierung
- Aufklärung zur Finanzierung und zu den Kosten der Begleitperson
Darüber hinaus schicken sie dem Anrufer bereits folgende Unterlagen zu:
- Formulare zum Antrag auf eine stationäre Vorsorge- /Rehabilitationsmaßnahme
- Information zum Datenschutz / Datenschutzerklärung
- Überblick über benötigte Unterlagen
- Einverständniserklärung / Vollmacht zum Antrag auf eine stationäre Vorsorgemaßnahme mit dem Eintrag der zuständigen Beratungsstelle
- Selbstauskunftsbogen
Die entsprechenden Informationen werden dann an die jeweiligen Beratungsstellen weitergegeben. Diese haben sich zuvor das Einverständnis geben lassen (auch ein mündliches Einverständnis zur Weitergabe der Daten ist rechtlich wirksam). Die Interessentin bekommt die Daten Ihrer Beratungsstelle, vereinbart mit ihnen einen Termin und bringt die vorbereiteten Unterlagen mit. Es wird dann wie gewohnt im Hinblick auf eine Kurklinik und ggf. eine Betreuungsmöglichkeit für den Pflegebedürftigen beraten
.
Wenn Anfragen direkt an eine Beratungsstelle kommen, entfällt der Weg über die „hotline“. Einrichtungen und Institutionen können über die „hotline“ Informationsveranstaltungen abrufen. Darüber
hinaus wird den Kurberaterinnen vor Ort eine entsprechende Präsentation zur Verfügung gestellt, um in Teams des eigenen Verbandes entsprechend informieren zu können.