Die Pflege und Versorgung Angehöriger insbesondere in der
häuslichen Umgebung kostet viel Kraft und Energie. Unabhängig
von der Erkrankung des Angehörigen werden Pflegende
gefordert und sind oft fremdbestimmt. Alltägliche
Dinge werden zum Luxus und eigene Bedürfnisse werden
hinten angestellt.
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kennen Sie die körperlichen,
psychischen und sozialen Belastungen, wie:
Kuranspruch pflegender Angehöriger
Vielen pflegenden Angehörigen ist nicht bekannt, dass sie
eine Kur (stationäre Vorsorge- und Rehamaßnahme) in Anspruch
nehmen können, um ihre Gesundheit und Pflegefähigkeit
zu erhalten. Die ganzheitliche medizinische Maßnahme
dient der körperlichen und seelischen Stärkung und
berücksichtigt die individuelle Situation.
Ihre Beratungsstelle unterstützt Sie dabei, die Versorgung Ihres
Angehörigen während der Kur sicher zu stellen. In einigen
Kliniken besteht auch die Möglichkeit den Pflegebedürftigen
mitzunehmen oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der
Nähe unterzubringen.
Ihr Weg in eine Kur für pflegende Angehörige
Sie können eine Kur beantragen, wenn
Voraussetzung für die Bewilligung des Antrags durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung*, welche die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt.
* Kuranspruch nach §§23 bzw. 40 SGB V
Gemeinsam mit Ihrer Beratungsstelle in 5 Schritten zur Kur:
Hotline Erstberatung: 0221 2010300